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Einführung der Mutterschaftsversicherung am 1. Juli 2005

Die staatliche Mutterschaftsversicherung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Dann haben alle Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende und Frauen, die im Betrieb des Ehemanns gegen einen Barlohn arbeiten, nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf ein Taggeld. Und zwar 80 Prozent des bisherigen Lohnes, aber höchstens 172 Franken pro Tag während 14 Wochen (98 Tagen).

 

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