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Junge Ärzte sollen sparen und versichern trennen!

Die Ausgangslage ist meist dieselbe: Eine junge Ärztin oder ein junger Arzt verdient aufgrund des Abschlusses einer Hochschule, einen guten Lohn. Und hat damit entsprechend Geld zur Verfügung. Zumal von Heirat und Kindern noch keine Rede ist.

In dieser komfortablen Lebenslage braucht es oft nur noch einen glaubwürdigen Bekannten oder den Bekannten des Bekannten, der beim Steuersparen und Vorsorgen "helfen" will. Er erläutert dann die Vorteile einer gemischten oder fondsgebundenen Vorsorge 3a. Man könne durch den vom Gesetzgeber gewährten Abzug der Prämie vom steuerbaren Einkommen toll Steuern sparen. Zudem jemanden im Todesfall begünstigen. Ausserdem mache man etwas Unwiderrufliches für die Altersvorsorge, weil der Sparteil und dessen Ertrag im Kreislauf der gebundenen Altersvorsorge, der Säule 3a, bis zur Pension verbleiben.

Zwang zum Zahlen
Eine gebundene gemischte Lebensversicherung ist kein Bankkonto: Man muss Jahr für Jahr die Prämie bezahlen. Klar, ein Single mit einem entsprechenden Einkommen kann sich die Jahresprämie von 3'000 bis 6'000 Franken locker leisten. Das kann rasch ändern, zumal in unserer schnelllebigen Zeit. Auch Ärztinnen und Ärzte heiraten, haben Kinder - und plötzlich liegen 3'000 bis 6'000 Franken für eine Versicherung, von der man erst in Jahrzehnten profitiert, nicht mehr im Familienbudget. Das gilt erst recht, wenn - was ja leider nicht so selten ist -  die Ehe wieder geschieden wird. Oder man will auf eine lange Weltreise oder man wird vorübergehend arbeitslos. Auch da kann die früher leicht bezahlbare Prämie plötzlich zum finanziellen Bumerang werden. Aber der Zwang zum Zahlen bleibt. Es sei denn, man kündige den Vertrag.

Auflösung mit Verlust
Die gemischte Versicherung in der gebundenen Vorsorge hat dank des Sparteils jederzeit einen Rückkaufwert: Den kann man mittels einer Kündigung realiseren und das Geld auf ein gebundenes Vorsorgekonto bei einer Bank überweisen lassen. Weil die bis zum Ende berechnete und bereits ausbezahlte Vermittlerprovision noch nicht amortisiert ist, muss der Kunde diesen Provisionsteil beim Rückkauf opfern.


Regel für die junge Ärztin oder den jungen Arzt
Junge, gut verdienende Ärztinnen und Ärzte brauchen von der Versicherung in der Regel höchstens die Absicherung des Invaliditätsrisikos. Das Sparen und die Geldanlage sind davon zu trennen. Und: Die Verpflichtung, während Jahrzehnten eine Jahresprämie zahlen zu müssen, darf wegen des nicht vorhersehbaren Auf und Ab im Leben einfach niemand freiwillig eingehen. Man muss finanziell flexibel bleiben. Deshalb sind gebundene gemischte Lebensversicherungen für junge Ärztinnen und Ärzte denkbar ungeeignet. Ein Rat: Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollte man immer eine unabhängige Zweitmeinung einholen.



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