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Junge Ärzte sollen sparen und versichern trennen! Die Ausgangslage ist meist dieselbe: Eine junge Ärztin oder ein
junger Arzt verdient aufgrund des Abschlusses einer Hochschule, einen
guten Lohn. Und hat damit entsprechend Geld zur Verfügung. Zumal von
Heirat und Kindern noch keine Rede ist. In dieser komfortablen Lebenslage braucht es oft nur noch einen glaubwürdigen Bekannten oder den Bekannten des Bekannten, der beim Steuersparen und Vorsorgen "helfen" will. Er erläutert dann die Vorteile einer gemischten oder fondsgebundenen Vorsorge 3a. Man könne durch den vom Gesetzgeber gewährten Abzug der Prämie vom steuerbaren Einkommen toll Steuern sparen. Zudem jemanden im Todesfall begünstigen. Ausserdem mache man etwas Unwiderrufliches für die Altersvorsorge, weil der Sparteil und dessen Ertrag im Kreislauf der gebundenen Altersvorsorge, der Säule 3a, bis zur Pension verbleiben.
Zwang zum Zahlen Auflösung mit Verlust Regel für die junge Ärztin oder den jungen Arzt Junge, gut verdienende Ärztinnen und Ärzte brauchen von der Versicherung in der Regel höchstens die Absicherung des Invaliditätsrisikos. Das Sparen und die Geldanlage sind davon zu trennen. Und: Die Verpflichtung, während Jahrzehnten eine Jahresprämie zahlen zu müssen, darf wegen des nicht vorhersehbaren Auf und Ab im Leben einfach niemand freiwillig eingehen. Man muss finanziell flexibel bleiben. Deshalb sind gebundene gemischte Lebensversicherungen für junge Ärztinnen und Ärzte denkbar ungeeignet. Ein Rat: Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollte man immer eine unabhängige Zweitmeinung einholen.
Sparen
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